Allgemeine Geschäftsbedingungen des
Kfz-Zulassungsdienst
Andreas Schnippert
Auftrag
Mit der Auftragserteilung an den Kfz-Zulassungsdienst
Andreas Schnippert, genannt Kfz Zulassungsdienst, erkennt der Auftraggeber
folgende, nachstehend aufgeführte AGB an und bestätigt dies mit seiner
Unterschrift auf dem Auftrags- bzw. Vollmachtformular.
Durch die Übergabe der Zulassungsunterlagen
erteilt der Auftraggeber dem Kfz-Zulassungsdienst den Auftrag für die
Zulassung des betreffenden Fahrzeuges. Mit dieser Auftragserteilung werden die
vereinbarten Zulassungsservice-Gebühren fällig. Der Auftraggeber trägt die
Verantwortung, dass alle erforderlichen Unterlagen, die für die Zulassung des
Fahrzeuges vorliegen müssen, an den Kfz Zulassungsdienst übergeben werden.
Aufträge, welche an der Unvollständigkeit oder Unrichtigkeit von Unterlagen
scheitern, sind vom Auftraggeber in voller Höhe zu bezahlen.
Die Beauftragung des Kfz
Zulassungsdienst umfasst grundsätzlich die Bevollmächtigung durch den Kunden,
sämtliche erforderlichen Verträge im Namen und im Auftrage des Kunden
abzuschließen und Erklärungen abzugeben, soweit nichts anderes vereinbart wird
oder der Kfz Zulassungsdienst im eigenen Namen handelt. Dazu gehören auch
der Abschluss einer Kfz-Versicherung, die Schilderprägung sowie die
Weiterleitung der erforderlichen Erklärungen an die Kfz-Zulassungsstelle.
Haftung
Für den Verlust von Zulassungsunterlagen
oder Ausweispapieren, der durch dem Kfz Zulassungsdienst zu vertreten ist, ersetzt der Kfz
Zulassungsdienst die Wiederbeschaffungskosten dieser Unterlagen. Diese
Wiederbeschaffungskosten beinhalten jedoch nur die anfallenden amtlichen
Gebühren. Wegegeld, Wartezeiten etc. werden nicht ersetzt. Von der Haftung
ausgeschlossen sind Schäden, die auf Grund des Verlustes eintreten, wie zum
Beispiel Fahrzeugausfall, Reisekosten, Vertragsrücktritt des Kunden eines
Autohändlers bei Verlust des Fahrzeugbriefes und der hiermit verbundenen
längeren Lieferzeit etc. Der Kfz Zulassungsdienst wird die vereinbarten
Dienstleistungen termingerecht erbringen, ist jedoch wegen eventueller
Verspätungen (verspätete Rückgabe durch das Amt oder verkehrsbedingt, etc.)
nicht haftbar zu machen. In einem solchen Fall wird umgehend mit dem
Auftraggeber Kontakt aufgenommen. Wird der Zulassungsauftrag von einem
Auftraggeber erteilt, der das Fahrzeug verkauft und auf seinen Kunden zulassen
möchte, haftet neben dem Fahrzeughalter auch der Auftraggeber in vollem Umfang
für den Ausgleich der anfallenden Zulassungsgebühren und Dienstleistungskosten.
Der Auftraggeber bzw. der Autohändler versichert, dass die im Fahrzeugbrief
ausgedruckte Identifizierungsnummer mit der am Fahrzeug übereinstimmt und er
berechtigt ist, über das Fahrzeug zu verfügen. Ebenso wird die Richtigkeit und
Echtheit aller übergebenen amtlichen Dokumente versichert. Der Auftraggeber
stellt dem Kfz Zulassungsdienst von allen zivil- und strafrechtlichen Aspekten,
die durch die Übergabe unkorrekter Unterlagen entstehen könnten, frei. Der
Auftraggeber hat gegenüber dem Kfz Zulassungsdienst keinerlei Anspruch auf die
Rückgabe von Unterlagen, die seitens der Ordnungsbehörden festgehalten bzw.
beschlagnahmt werden.
Widerrufs- und Rückgaberecht
Wir weisen ausdrücklich auf das
gesetzliche Widerrufs- oder Rückgaberecht nach §312 d BGB hin. Hiernach
steht dem privaten Verbraucher bei Einsatz von Fern- Kommunikationsmitteln zur
Anbahnung oder zum Abschluss von Fernabsatzverträgen ein Widerrufs- oder Rückgaberecht
innerhalb einer 14-tägigen Frist zu.
Preise und Zahlungen
Es gelten die Preise der zu Zeit
geltenden Preisliste für Zulassungen bzw. Dienstleistungen des Kfz
Zulassungsdienst, die dem Auftraggeber bekannt ist. Abweichend hiervon haben
nur einzelne schriftlich gefasste Sondervereinbarungen Gültigkeit.
Rechnungen des Kfz Zulassungsdienst sind sofort fällig und ohne Abzug in bar zu bezahlen.
Rechnungen des Kfz Zulassungsdienst sind sofort fällig und ohne Abzug in bar zu bezahlen.
Sollte die Kfz-Zulassungsstelle die
Zulassung des Kraftfahrzeuges aus Gründen verweigern, die weder dem Kfz
Zulassungsdienst noch ein von ihr mit der Zulassung Beauftragter zu vertreten
hat, kann eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von bis zu 100,- € erhoben werden.
Diese Bearbeitungsgebühr erfolgt als Gegenleistung für die Dienstleistungen, des Kfz Zulassungsdienst im Zusammenhang mit
der Abwicklung des Zulassungsauftrages erbracht hat. Die Bearbeitungsgebühr
kann fällig werden, sobald der Kfz Zulassungsdienst dem Kunden den Grund für
die Ablehnung der Kfz-Zulassung mitgeteilt hat.
Sonstige Bestimmungen
Mündliche Vereinbarungen und Zusagen
haben keinerlei Wirkung und bedürfen in jedem Fall der Schriftform. Sollten
einzelne Bedingungen dieser AGB teilweise oder ganz unwirksam sein, setzen
diese die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht außer Kraft.
Erfüllungsort
Erfüllungsort für alle Leistungen aus
der mit dem Kfz Zulassungsdienst bestehenden Geschäftsbeziehungen ist Mülheim
an der Ruhr. Ausschließlicher Gerichtsstand für Klagen gegen dem Kfz
Zulassungsdienst ist Mülheim an der Ruhr. Dieses gilt auch für Klagen des Kfz Zulassungsdienst
gegen den Kunden soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen
Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Stand 01-06-2022